Also ich hatte den Fall schon, dank des Wertgutachtens(welches ich alle 3 Jahre erneuert werden muß) bekam ich von meiner Versicherung den Wiederherstellungswert ersetzt,und die hat sich das dann per Gericht etc. von der Versicherung von dem "Zerstörer" meines Autos (RS2) wiedergeholt, alles war belegt von der Restauration usw., die hatten da keine große Möglichkeit.
Das hängt aber von der Police etc. ab die abgeschlossen wurde. Aber ganz ohne Gutachten haste voll die Arschkarte, dann geht's nach Onkel Schwakke.