Also KLR kann ausgetragen werden. Kein Problem auf Euro 1 zurück zu gehen, da wie schon von manchen vermutet die Abgasnorm am Tag der EZ gilt. Es ist sogar auch möglich einen KLR für den 3B in meine Limo einzubauen. Also der Regler ist nicht Karosseriegebunden.
Wurde mir vom TÜV in Fürth/Bayern so bestätigt und abgesegnet. Alle Unklarheiten beseitigt.
Aber mein Getriebe (AKU) zusammen mit 3B nimmt er mir nicht ab. Brauche eines vom 3B (ARV). Hatte der 10v Turbo ein AKU Getriebe?
4 Loch muss nicht auf 5 Loch umgebaut werden, Bremse G60 reicht ihm. Antriebswellen können auch bleiben.
Them Auspuffanlage, muss ich bei FOX abklären. Hab ab Kat eine FOX für NGq, und muss da mal nach einer Freigabe bzw ABE für den 3B fragen.
Wie auch immer, bin froh dass die Euro1/2 Frage geklärt ist